Von keltischen Obolen bis zur 1000er-Note: Die Geschichte des Schweizer Geldes
Geschichte der Schweizer Münzen
Antike und Frühmittelalter
Die älteste in der Schweiz gefundene Münze ist eine Obole aus dem griechischen Marseille, entdeckt auf dem Gräberfeld von Vevey in einem Grab von 250-200 v.Chr. Vom 3. Jahrhundert v.Chr. an prägten die Kelten Münzen in Nachahmung der Statere Philipps II. von Makedonien. Funde aus der Ostschweiz (Horgen und Unterentfelden) von 200-150 v.Chr. belegen diese frühe Münzprägung.
Mit der Ausdehnung der römischen Herrschaft bis zur Alpensüdseite ab der Mitte des 2. Jahrhunderts v.Chr. wurden römische Vorbilder dominant. Der Quinar mit der Inschrift KALETEDV wurde auch von den Helvetiern im Mittelland ausgegeben, wie Stempel aus dem Oppidum auf dem Mont-Vully zeigen. Nach dem Gallischen Krieg entstanden in der Region von Avenches neue Prägungen wie die Quinare mit der Legende NINNO.
Während der Römischen Zeit (1.-4. Jahrhundert) prägte man Gold-, Silber- und Bronzemünzen. Das Wertverhältnis blieb bis ins 3. Jahrhundert stabil: 1 Aureus = 25 Denare, 1 Denar = 4 Sesterzen. Kaiser Diokletian reformierte 295 das Münzsystem; unter Konstantin dem Grossen wurde um 310 der Solidus eingeführt, eine Goldmünze, die das spätrömische Geldwesen prägte.
Im Frühmittelalter (5.-9. Jahrhundert) prägten die Könige der Burgunder, Wisigoten und Ostrogoten Münzen nach byzantinischen Vorbildern. Um 540 begann mit König Theudebert I. die merowingische Münzprägung. Die ältesten in der Schweiz geprägten Goldmünzen (Trienten oder Tremisses) stammen aus Lausanne und Sitten zur Zeit des Königs Gunthram (561-592).
Mittelalter und Frühe Neuzeit
Unter Karl dem Grossen wurde die Münzprägung zentralisiert. 794 legte er den Kurs des Pfennigs fest: 1 Pfund Silber entsprach 20 Schilling oder 240 Pfennigen. Dieses System blieb in der Schweiz bis 1850 in Gebrauch. Karolingische Pfennige wurden in Genf, Saint-Maurice, Basel, Zürich und Chur geprägt.
Vom Hoch- bis ins Spätmittelalter (9.-14. Jahrhundert) führte die Verleihung von Münzprägerechten an Bischöfe zu einer Fragmentierung des Münzwesens. Die Bischöfe von Lausanne (ab 1011), Genf (ab 1020) und Basel (ab 999) sowie die Abtei Saint-Maurice prägten Pfennige. Im 13. und 14. Jahrhundert entstanden Brakteaten, und mehrere Gemeinwesen schlossen sich im Rappenmünzbund zusammen.
Vom Spätmittelalter bis zum Ende der frühen Neuzeit (14.-18. Jahrhundert) diversifizierten die Schweizer Gemeinwesen ihre Emissionen durch Goldmünzen sowie dicke Silbermünzen wie Groschen, Taler und Batzen. Dieses reiche Münzwesen blieb bis 1798 erhalten.
Der Weg zum modernen Schweizer Franken
Während der Helvetik (1798-1803) ging das Münzrecht an den Zentralstaat über. 1798 wurde der Schweizer Franken als Grundeinheit eingeführt (1 Franken = 10 Batzen = 100 Rappen), konnte sich aber noch nicht durchsetzen. Die Mediationsakte gab die Münzhoheit wieder den Kantonen, verlangte aber einen einheitlichen Münzfuss am Franken von 6,75 g.
Die Bundesverfassung von 1848 verlieh dem Bund das alleinige Münzprägerecht. Das Münzgesetz von 1850 etablierte den Schweizer Franken als einheitliche Münze mit Silberstücken zu 5, 2, 1 und ½ Franken sowie Billon- und Kupfermünzen. Dieses System war zu Beginn des 21. Jahrhunderts nach wie vor in Kraft, wobei das Silber 1967 durch Kupfernickel ersetzt und die 2-Rappenstücke 1975 abgeschafft wurden. 2007 befanden sich rund 4,1 Milliarden Geldstücke mit einem Gesamtwert von 2,3 Milliarden Franken im Umlauf.
Geschichte der Schweizer Banknoten
Die Anfänge im 19. Jahrhundert
Die «Deposito-Cassa der Stadt Bern» gab 1825 die ersten Banknoten im Wert von 500 Franken aus. Ihr folgten die Bank in Zürich (1836), die Bank in St. Gallen (1837), die Bank in Basel (1844) sowie die Waadtländer Kantonalbank (1845). Bis zur Gründung einer Zentralbank hatten mehr als 60 Institute eigene Banknoten ausgegeben. Anfänglich waren die Noten umständlich einsetzbar, da nur die emittierenden Institute selbst und einige Handelspartner die Scheine akzeptierten.
1876 schlossen 25 Emissionsbanken ein Konkordat zur gegenseitigen Einlösung der Noten. Das Bundesgesetz von 1881 vereinheitlichte Formate und Texte sowie die Stückelung auf 50, 100, 500 und 1000 Franken und unterstellte die Notenbanken einer staatlichen Kontrolle.
Das Notenmonopol der Schweizerischen Nationalbank
Die Revision der Bundesverfassung von 1891 übertrug dem Bund das Banknotenmonopol. Mit der Eröffnung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) 1907 trat das Monopol in Kraft. Die SNB verfügt seit 1905 über das alleinige Recht zur Ausgabe von Banknoten. Bis zur Ausgabe der ersten regulären Serie 1911 (entworfen von Ferdinand Hodler und Eugène Burnand) verwendete die SNB sogenannte Interimsnoten.
Im Sommer 1914 wurden Banknoten zum gesetzlichen Zahlungsmittel, dessen Nennwert vom realen Metallwert losgelöst war. Ebenfalls 1914 führte die SNB Banknoten zu 5 und 20 Franken ein. Diese vom Ersten Weltkrieg diktierte Massnahme wurde 1930-1936 wieder aufgehoben, fand aber 1954 Eingang in die Gesetzgebung.
Die Entwicklung der Banknotenserien
Die erste reguläre Serie wurde 1956-1957 durch neue, von Pierre Gauchat gestaltete Noten ersetzt. Eine Zehnernote löste den Fünffrankenschein ab. 1976-1979 wurde eine dritte Serie vom Grafikerpaar Ursula und Ernst Hiestand kreiert, gefolgt 1995-1998 von einer vierten Serie von Jörg Zintzmeyer, in der eine 200-Franken-Note den 500-Franken-Schein ersetzte. Diese Serien zeichnen sich durch benutzerfreundliche Formate und verbesserte Sicherheitsmerkmale aus.
Von 2016 bis 2019 fand die schrittweise Ablösung der 8. durch die 9. Banknotenserie statt. Die 8. Serie wurde per 30. April 2021 zurückgerufen; die Noten können jedoch zeitlich unbeschränkt bei der Nationalbank zum vollen Nennwert umgetauscht werden. Banknoten der von 1956 bis 1980 umlaufenden Serie (fünfte Serie) sind seit dem 1. Mai 2000 wertlos und nicht mehr umtauschbar, besitzen aber möglicherweise Sammlerwert. Scheine, die ab Oktober 1976 herausgegeben wurden, können zeitlich unbegrenzt umgetauscht werden.
Rechtliche Grundlagen und aktueller Status
Gesetzliche Zahlungsmittel und Umlauf
Das Recht zur Ausgabe der Schweizer Banknoten steht gemäss Art. 99 der Bundesverfassung allein dem Bund zu, der dieses Recht der SNB übertragen hat (Art. 4 des Bundesgesetzes über die Schweizerische Nationalbank). Als gesetzliche Zahlungsmittel gelten gemäss Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel die von der Nationalbank ausgegebenen Banknoten sowie die vom Bund ausgegebenen Münzen. Jede Person ist verpflichtet, schweizerische Banknoten unbeschränkt sowie bis zu 100 schweizerische Umlaufmünzen an Zahlung zu nehmen.
2024 betrug der durchschnittliche Notenumlauf 514 Millionen Stück im Wert von rund 73,3 Milliarden Franken. Bei den Münzen ist die 10-Rappen-Münze mit 882 Millionen Einheiten das häufigste Geldstück. Die Nationalbank führt regelmässig Zahlungsmittelumfragen durch, die zeigen, dass sich die Nutzung zunehmend von Bargeld zu bargeldlosen Zahlungsmitteln verschiebt, wobei die Debitkarte mittlerweile das am häufigsten verwendete Zahlungsmittel ist. Dennoch wünschen 95% der Bevölkerung die Beibehaltung von Bargeld.
Die 1000-Franken-Note und Sicherheitsaspekte
Die 1000-Franken-Note gehört zu den wertvollsten im regulären Umlauf befindlichen Banknoten weltweit. Nach der 10'000-Singapur-Dollar-Note (ca. 7'500 CHF) und der 500-Lats-Note besitzt sie die höchste Kaufkraft. Zum Vergleich: Die höchste Euro-Note hat einen Wert von 500 EUR (ca. 600 CHF), die höchste US-Dollar-Note 100 USD (ca. 90 CHF). 1915 entsprach der Nennwert einer 1000-Franken-Note einem heute teuerungsbereinigten Wert von über 9000 Franken.
Schweizer Banknoten gelten als international fälschungssicher. Die Herstellkosten einer Banknote der aktuellen Serie betragen im Durchschnitt rund 40 Rappen. Im Herbst 2024 gab die Nationalbank bekannt, mit der Entwicklung der 10. Banknotenserie begonnen zu haben, um langfristig den neuesten Sicherheitsstandards zu entsprechen.